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Das Personenschadensrecht ist ein (Spezial-)Bereich des Haftungsrechts. Das Haftungsrecht befasst sich mit Schäden und Schadenersatz im allgemeinen Sinne. Das Personenschadensrecht bezieht sich insbesondere auf Schäden und Schadenersatz aufgrund von Verletzungsschäden. Dabei handelt es sich immer um Fälle, in denen ein Opfer einen körperlichen Schaden erlitten hat, jemand anderes schuld ist und das Opfer dadurch (finanziell) geschädigt wurde. Im Wesentlichen geht es beim Personenschadensrecht um Unfälle.
Ein Beispiel für einen solchen Fall ist ein Solartechniker, der vom Dach stürzt und seinen Arbeitgeber haftbar macht. Der Arbeitnehmer könnte durchaus den Standpunkt vertreten, dass der Arbeitgeber keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat. Ein anderes Beispiel ist ein (ehemaliger) Mitarbeiter, der während seiner Beschäftigung gefährlichen Stoffen ausgesetzt war und sich eine Berufskrankheit zugezogen hat. Oder Tierbisse, für die der Tierbesitzer haftbar gemacht werden kann, ein ärztlicher Behandlungsfehler oder ein Verkehrsunfall. Bei Personenschäden umfasst unsere Arbeit größtenteils die rechtliche Behandlung von Unfällen im Straßenverkehr.
Für Opfer von Personenschäden haben wir die separate Website Van Diepen Letselschade eingerichtet, die mehr Informationen und weitere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen enthält. So wollen wir unsere Mandanten gut informieren und unseren Service leicht zugänglich machen. Besuchen Sie einfach unsere separate Website. „Keine Sorge, wir übernehmen das“, lautet das Motto unserer Abteilung für Personenschäden. Unser Ziel ist es, Geschädigte so weit wie möglich (rechtlich) zu unterstützen und zu entlasten.
Im Personenschadensrecht spielt der Versicherer des „Täters“ oder des Verursachers eine wichtige Rolle. Denn in den meisten Fällen ist der Verursacher für den Unfall und dessen finanzielle Folgen versichert. So findet die rechtliche Debatte über die Schuld vollständig zwischen dem Geschädigten und der Versicherung statt.
Sobald die Gegenpartei bzw. deren Versicherung die Haftung anerkennt - was bei Personenschäden zum Glück oft recht reibungslos geschieht -, kann der Schaden abgewickelt werden. Bestreitet der Versicherer hingegen die Haftung, muss der Geschädigte vor Gericht gehen, um eine Entschädigung einzuklagen. Glücklicherweise gibt es oft gesetzliche Beweisvermutungen, die der Geschädigte unter anderem gegen den Arbeitgeber und den Autofahrer vorbringen kann. Das Gesetz bietet einen weitreichenden Schutz für schwächere Arbeitnehmer und Fußgänger.
Es ist oft kompliziert, die genaue Höhe eines Schadens zu berechnen. Das erledigen unsere Anwälte gerne für Sie. Sie können Personenschäden in verschiedenster Form erleiden: vom Verlust der Erwerbsfähigkeit, in der Regel einer der größten Schäden, bis hin zu Schmerzensgeld. Schmerzensgeld entschädigt das Opfer für Schaden in der Form von Schmerzen, Leid und verlorener Lebensfreude. Zusammen mit Ihnen beurteilen wir den Schaden und schlagen alle möglichen Vorteile für Sie heraus, wobei wir uns um jeden einzelnen Schadensposten kümmern.
Steht fest, dass ein anderer für den von Ihnen erlittenen Schaden haftet, werden auch die (Anwalts-)Kosten zum Schaden gerechnet. Auch diese Kosten muss der Verursacher oder dessen Versicherung vollständig ersetzen. Sie haben daher Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Personenschadenspraxis erheblich von allen anderen Rechtsgebieten, in denen unsere Kanzlei Mandanten betreut. Nichts ist umsonst, außer Sie haben Personenschäden erlitten. Unsere anwaltliche Hilfe ist dann meistens kostenlos.
Sie haben bereits einen (auf Personenschaden spezialisierten) Juristen oder Anwalt eingeschaltet, sind aber mit dessen Dienstleistung nicht zufrieden? Kein Problem. Wir übernehmen die Schadensabwicklung von Ihrem bisherigen Interessenvertreter. Um als Interessenvertreter in Personenschadensfällen auftreten zu können, muss man kein Anwalt sein. Das bedeutet, dass auch andere Personen den Geschädigten vertreten können, die nicht die gleiche fundierte Ausbildung wie unsere Anwälte absolviert haben. In der Praxis kann dabei viel gepfuscht werden, was sicherlich wiederum Schaden anrichtet. Geschädigte werden dann wieder zu Opfern, und das wollen wir auf jeden Fall vermeiden.
Unsere Anwälte beraten Sie sorgfältig, fachkundig und verschreiben sich ganz Ihrer Sache: sie sind somit Ihre beste Versicherung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Rémon van Mourik
Tarik
Menno Kronenburg
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