/ Rechtsgebiete / Sammelklagen
Bei einer Sammelklage erhebt eine Partei im Namen einer Gruppe von Geschädigten eine Klage. Das Fachwissen unserer Anwälte deckt viele Rechtsgebiete ab. Deshalb können unsere Anwälte auch derart komplexe Fälle, sowie umfangreiche Verfahren bei Massenschäden übernehmen. Wir begleiten auch Interessenverbände bei der Erhebung einer Sammelklage, bei Verhandlungen und bei Vergleichen, gegebenenfalls aufgrund des niederländischen Gesetzes über die kollektive Abwicklung von Massenschäden (WCAM).
Am 1. April 2019 wurde das niederländische Gesetz über die Abwicklung von Massenschäden in Sammelklagen (WAMCA) im niederländischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Das Gesetz wird zu dem per königlichem Beschluss festzulegenden Zeitpunkt in Kraft treten. Damit greifen einige wichtige Änderungen, allen voran die, dass es zukünftig möglich sein wird, in einer Sammelklage auch Schadenersatz zu fordern. Das Gesetz sieht also einheitliche Vorschriften für Sammelklagen vor, unabhängig davon, ob Schadenersatz gefordert wird oder nicht. Um zugelassen zu werden, müssen Interessenverbände in den Bereichen Führung, Finanzierung und Vertretung hohe Anforderungen erfüllen. Der Gesetzgeber möchte auf diese Weise dafür sorgen, dass die Interessen der Gruppe von Personen, deren Interessen vertreten werden, hinreichend gewahrt werden. Dies zeigt: Die rechtlichen Vorschriften zu Sammelklagen sind in Bewegung. Die auf Sammelklagen spezialisierten Anwälte von Van Diepen Van der Kroef kennen alle Details.
Van Diepen Van der Kroef Advocaten ist und war an mehreren Schadenersatzsammelklagen und damit verbundenen Verhandlungen beteiligt, u. a. für:
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