/ Anwälte / Dr. Wiebke Bonnet-Vogler
Wiebke Bonnet-Vogler ist auf deutsches und niederländisches Arbeitsrecht sowie auf (internationales) Unternehmensrecht spezialisiert. Sie ist in Deutschland als Rechtsanwältin und in den Niederlanden als „advocaat“ zugelassen, und berät internationale Unternehmen im Rahmen von (grenzüberschreitenden) Sanierungen, Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Auch berät sie regelmäßig Geschäftsführer und Expats bei Konflikten mit ihrem deutschen oder niederländischen Arbeitgeber. Darüber hinaus berät sie ihre Mandanten im Rahmen von Handelsstreitigkeiten und bei der Vertragsgestaltung. Dank ihrer langjährigen Erfahrung mit anderen Kulturen kann Frau Dr. Bonnet-Vogler ihre Mandanten bei Verhandlungen mit ausländischen Parteien optimal unterstützen und Konflikte schlichten. Sie bevorzugt stets eine außergerichtliche Lösung, aber wenn dies nicht möglich erscheint, dann ist sie berechtigt, vor den deutschen und den niederländischen Gerichten aufzutreten.
Frau Dr. Bonnet-Vogler ist kosmopolitisch eingestellt und mit drei Muttersprachen gesegnet – Niederländisch, Deutsch und Französisch. Auch spricht sie fließend Englisch. Sie ist in Deutschland und Frankreich aufgewachsen. Bevor sie 2006 zu Van Diepen Van der Kroef Advocaten kam, arbeitete sie fünf Jahre in einer französischen Anwaltskanzlei. Sie kommt aus einer musikalischen Familie, spielt Geige und singt in einer Jazzband. Ihre Kreativität kommt ihr auch in ihrer beruflichen Praxis zugute, wenn es darum geht, kreative Lösungen zu finden. Sie lebt mit Ehemann und zwei Kindern in Amsterdam.
Ausbildung
Beispiele aus der Praxis
Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten
Veel Nederlandse bedrijven hebben in Duitsland personeel in dienst, al dan niet via een Duitse dochtervennootschap. Dan heb je als werkgever altijd te maken met het Duitse (arbeids)recht. Wanneer er...
Fast 90 % der Arbeitsverträge in den Niederlanden werden über eine sogenannte Vaststellingsovereenkomst (VSO) (dt.: Aufhebungsvertrag) beendet. Das gilt umso mehr in der noch immer anhaltenden Corona-Krise, in der sich...
In den Niederlanden ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmern ein zusätzliches Rentensystem anzubieten. Es gibt eine gesetzliche Altersrente (AOW), die durch eine betriebliche Zusatzrente ergänzt werden kann. Altersrente (AOW)...