Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON VAN DIEPEN VAN DER KROEF ADVOCATEN
18 September 2024

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Alle Aufträge werden unter Außerachtlassung der Bestimmungen in den Artikeln 7:404 und 7:407 Abs. 2 sowie in Artikel 7a:1680 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ausschließlich von der Anwaltssozietät Van Diepen Van der Kroef Advocaten (VDVDK) angenommen und ausgeführt. VDVDK ist eine Sozietät in der Form einer maatschap (vgl. Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und besteht aus Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Rechtsanwaltsgesellschaften). Die gemeinschaftlichen Rechtsanwaltsgesellschaften, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Gesellschafter der Sozietät sind, sind alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers bzw. des Mandanten (im Folgenden: Mandant) zu Gunsten und zu Lasten des ihnen gemeinsam gehörenden Sozietätsvermögens. Eine Liste der derzeitigen Gesellschafter von VDVDK wird auf Anfrage zugesandt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen VDVDK sowie der mit ihr verbundenen 'Stichting Beheer Derdengelden Van Diepen Van der Kroef Advocaten' und dem Mandanten sowie für alle sich daraus ergebenden Verträge und weiteren (Rechts-)Geschäfte von VDVDK mit, für oder gegenüber dem Mandanten und sind Bestandteil dieser Verträge. Sobald die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gelten sie auch ohne weitere Erklärung der Anwendbarkeit für neue Verträge zwischen den Parteien und für alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, insbesondere unerlaubte Handlungen. Als Verträge im Sinne dieses Absatzes gelten auch die von VDVDK zu Gunsten des Mandanten verrichteten Tätigkeiten.

1.3 VDVDK kann sich nicht auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, soweit dies vom Berufsverband (vollständig oder teilweise) nicht zugelassen ist. Gegebenenfalls übt VDVDK die aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehenden Rechte erst nach erhaltener Zustimmung des Präsidenten des zuständigen Rats der niederländischen Anwaltskammer aus.

1.4 Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Aufträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der eigenen Einkaufsbedingungen des Mandanten.

1.5 Es gibt eine niederländische, deutsche und englische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über den Inhalt und/oder die Reichweite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend und verbindlich.

2. VERTRAG

2.1 VDVDK wird sich bemühen, den Vertrag mit dem Mandanten mit der erforderlichen Sorgfalt und Sachkunde zu erfüllen. VDVDK verbürgt sich jedoch nicht für das Erreichen des beabsichtigten Ergebnisses.

2.2 Der Mandant ist verpflichtet, VDVDK rechtzeitig und vollständig alle Tatsachen und Umstände mitzuteilen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sein können, sowie alle von VDVDK angeforderten Daten und Informationen bereitzustellen. Der Mandant verbürgt sich für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher VDVDK bereitgestellten Daten und Informationen.

2.3 Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen aus dem Vertrag vollständig oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, werden sie hiermit für die Zukunft durch Bestimmungen ersetzt, für die dies nicht gilt und die so weit wie möglich dieselben Regelungen vorsehen wie die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung. Soweit dies notwendig sein sollte, werden sich die Parteien nach Treu und Glauben eingehender über den genauen Wortlaut dieser Ersatzbestimmungen beraten.

2.4 VDVDK und der Mandant haben jederzeit das Recht, den freien Dienstvertrag nach niederländischem Recht (overeenkomst van opdracht) vorzeitig zu kündigen.

3. HONORAR UND ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN

3.1 VDVDK stellt für ihre Tätigkeiten ein Honorar in Rechnung, das sich grundsätzlich aus einem Stundensatz, einer Bürokostenpauschale in Höhe von 6 % (zuzüglich Mehrwertsteuer) und den von Dritten aufgewendeten Kosten zusammensetzt. VDVDK passt die Stundensätze jährlich zum 1. Januar auf der Grundlage folgender Faktoren an: Anstieg des Dienstalters, Zunahme der Kenntnisse und der Erfahrung des betreffenden Rechtsanwalts sowie jährlicher Preisindex für gewerbliche Dienstleistungen. VDVDK ist stets berechtigt, vom Mandanten eine Anzahlung auf das Honorar zu verlangen.

3.2 Die Rechnungen von VDVDK sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu begleichen. Kommt der Mandant seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber VDVDK in Bezug auf einen Auftrag nicht nach, so ist die Zahlung abweichend von den vorstehenden Bestimmungen unverzüglich zu leisten.

3.3 Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist ist der Mandant von Rechts wegen in Verzug, und die Verzugszinsen entsprechen den dann geltenden gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Handelt der Mandant im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder ist der Mandant eine juristische Person, so schuldet der Mandant abweichend vom Vorstehenden die Handelszinsen gemäß Artikel 6:119 a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Mandant ist nicht zu Aufrechnung oder Aussetzung berechtigt. VDVDK ist berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten zu berechnen. Diese Kosten werden gemäß der ‘Staffel Buitengerechtelijke Incassokosten‘ (BIK) berechnet, die in dem ‘Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten‘ festgelegt ist. Alle anderen (juristischen) Kosten, die VDVDK im Zusammenhang mit der Einziehung seiner Forderungen entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Mandanten.

4. BESCHWERDEN & INKASSO

4.1 VDVDK geht von dem Grundsatz aus, dass Streitigkeiten zwischen dem bearbeitenden Rechtsanwalt und dem Mandanten einvernehmlich ("gütlich") beigelegt werden können, ohne dass ein staatliches Gericht oder ein externer Streitschlichtungsausschuss eingeschaltet wird. Für Beschwerden über die Dienstleistung und/oder die Höhe der Rechnung(en) von VDVDK gilt das interne Beschwerdeverfahren der Kanzlei, das auf der Webseite von VDVDK (www.vandiepen-2023.10web.site/kantoorklachtenprocedure) zu finden ist.

4.2 Wenn eine zwischen den Parteien entstandene Streitigkeit über die (Art und Weise der) Ausführung des Auftrags durch VDVDK und/oder über die vom Mandanten unbeglichene(n) Rechnung(en) nicht gütlich im Rahmen des in Artikel 4.1 beschriebenen internen Beschwerdeverfahrens beigelegt werden kann, ist ausschließlich die Rechtbank (vgl. Landgericht) in Amsterdam für die Streitigkeit zuständig. Diese Gerichtsstandswahl gilt für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus dem vorliegenden Auftrag ergeben und mit ihm in Zusammenhang stehen.

4.3 Handelt es sich bei dem Mandanten um eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, so gelten die Bestimmungen in Artikel 4.2 nur insoweit, als der Mandant nicht innerhalb eines Monats, nachdem VDVDK ihn schriftlich darüber informiert hat, dass ein (Inkasso-)Verfahren vor der Rechtbank Amsterdam eingeleitet wird, mitteilt, sich für eine Beilegung durch das nach dem Gesetz zuständige Gericht zu entscheiden (siehe Art. 6:236 Buchstabe n des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

5. HAFTUNG

5.1 Sobald der Mandant einen möglichen Grund für einen hinreichenden Anspruch gegen VDVDK erkannt hat oder redlicherweise hätte erkennen müssen, ist er verpflichtet, VDVDK unverzüglich schriftlich unter Vorlage begründeter und hinreichender Nachweise über das Vorliegen dieses angeblichen Anspruchs gegen VDVDK zu informieren, dies unter Androhung der Verwirkung eines jeden Anspruchs. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erlischt der Anspruch auf Schadenersatz gegen VDVDK ein Jahr nach dem Ereignis, aus dem der Schaden mittelbar oder unmittelbar hervorgeht und für den VDVDK haftet. Als Ereignis im Sinne des vorstehenden Satzes gilt auch eine Unterlassung.

5.2 Die Haftung von VDVDK ist stets auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall im Rahmen der (Berufs-)Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird, sofern VDVDK aufgrund der von der niederländischen Anwaltskammer auferlegten obligatorischen Vorschriften verpflichtet ist, (eine) solche Versicherung(en) zu haben, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, die nach den Versicherungsbedingungen nicht zu Lasten dieser Versicherer geht. Erfolgt aus irgendeinem Grund keine Zahlung durch den Versicherer, so ist die Haftung auf das Doppelte des Betrages begrenzt, den der Mandant in dem betreffenden Kalenderjahr für die in seinem Auftrag verrichteten Tätigkeiten an VDVDK gezahlt hat, dies mit einem Höchstbetrag von 150.000 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer).

5.3 VDVDK haftet niemals für mittelbare Schäden, Folgeschäden und Betriebsunterbrechungsschäden. Die Haftung von VDVDK geht nie über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmte Haftung hinaus, ungeachtet, ob es sich um Forderungen aus Vertrag oder auf Grund einer anderen Rechtsgrundlage handelt, insbesondere aus unerlaubter Handlung. Die in Artikel 5 genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen oder grobe Fahrlässigkeit von (Mitgliedern von) VDVDK und/oder ihren Mitarbeitern.

5.4 Wollen Personen, die in die Ausführung eines Auftrags des Mandanten eingeschaltet werden, ihre Haftung in dieser Hinsicht beschränken, so gilt, dass alle vom Mandanten an VDVDK erteilten Aufträge die Befugnis beinhalten, eine solche Haftungsbeschränkung auch im Namen des Mandanten anzuerkennen.

5.5 Wenn die Ausführung eines vom Mandanten erteilten Auftrags zur Folge hat, dass eine außerhalb der Niederlande ansässige Person, die weder mit VDVDK verbunden noch Teil einer von VDVDK eingegangenen Arbeitsgemeinschaft ist, beauftragt wird, Tätigkeiten im Rahmen des erteilten Auftrags zu verrichten, haftet VDVDK nicht für etwaige Fehler dieser Person.

6. DATENSCHUTZ UND BERUFSREGELN

6.1 VDVDK ist ein Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten umfassen alle Daten, die sich auf eine lebende identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden: betroffene Person) beziehen. Für VDVDK ist der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten von großer Bedeutung. Dies bedeutet, dass VDVDK angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen hat, um die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten. VDVDK stellt sicher, dass personenbezogene Daten der betroffenen Person von der Kanzlei auf sichere Weise und gemäß den Anforderungen der DSGVO verarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von VDVDK (www.vandiepen-2023.10web.site/privacy).

6.2 Der Mandant stellt VDVDK die Daten zur Verfügung, die VDVDK oder die von ihr beauftragten Dritten benötigen, um den Verpflichtungen zur Feststellung der Identität des Mandanten und der mit ihm verbundenen Personen nachzukommen, einschließlich der Verpflichtungen aus dem niederländischen Gesetz über die Verhinderung der Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus (Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme, Wwft). In diesem Zusammenhang kann VDVDK verpflichtet sein, die UBO-Registrierung zu überprüfen. Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass die UBO-Registrierung nicht mit den Informationen von VDVDK über den letztlich wirtschaftlich Berechtigten (UBO - Ultimate Beneficial Owner) übereinstimmt, muss VDVDK dies bei der niederländischen Handelskammer KVK melden. VDVDK ist außerdem verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen bei der/den dafür zuständigen Instanz(en) zu melden.

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im PDF-Format.

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