Urlaubsgeld
In den Niederlanden hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Urlaubsgeld in Höhe von 8 % seines Bruttojahresgehalts. Wenn der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers vorsieht, dass er ein Bruttomonatsgehalt exklusive dem Urlaubsgeld von 8% erhält, so ist es üblich, dem Arbeitnehmer diese Zulage im Mai oder Juni auszuzahlen. Es kann auch vereinbart werden, dass die 8% Urlaubsgeld im Bruttomonatsgehalt enthalten sind oder dass das Urlaubsgeld nicht in einem Betrag, sondern monatlich ausgezahlt wird.
Steuervorteile für Expats: Die 30%-Regel („30%-ruling“)
Für qualifizierte Expats, die für die Arbeit in die Niederlande kommen, hat der niederländische Gesetzgeber die so genannte „30%-Regel“ eingeführt. Im Rahmen dieses Besteuerungssystems wird einem Arbeitnehmer, der aus dem Ausland in den Niederlanden eingestellt wird, unter bestimmten Umständen ein Pauschalbetrag zur Erstattung bestimmter Expatriierungskosten gewährt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag von 30% seines Gehalts. Dank dieser Regelung muss der Arbeitnehmer also nur 70% seines Gehalts versteuern.
Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, muss der betreffende Arbeitnehmer u. a. ein bestimmtes Fachwissen nachweisen, an dem in den Niederlanden ein Mangel besteht. Anstatt zu prüfen, ob ein Arbeitnehmer über spezifische Fachkenntnisse verfügt, haben die niederländischen Steuerbehörden Gehaltsstandards festgelegt. Übersteigt das Gehalt eines Arbeitnehmers diese Standards, geht die Steuerbehörde davon aus, dass besondere Fachkenntnisse vorliegen. Die neue Norm wurde für 2020 auf ein zu versteuerndes Gehalt von 38.347 € festgelegt. Das bedeutet, dass das Gesamtgehalt (einschließlich des 30%igen Zuschlags) mindestens 54 781 € betragen muss, um die 30%-Regel in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu können. Außerdem muss der Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren vor der Einstellung mindestens 150 km von den Niederlanden entfernt gewohnt haben.
Schließlich ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer, der die 30%-Regelung in Anspruch nimmt, nur in den ersten fünf Jahren davon profitiert.
Wechselt ein Arbeitnehmer während des Fünfjahreszeitraums den Arbeitgeber, gilt die 30%-Regelung weiterhin, wenn zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem früheren Arbeitgeber und dem Beginn des Arbeitsverhältnisses mit dem neuen Arbeitgeber nicht mehr als drei Monate liegen, und der neue Arbeitgeber die 30 %-Regelung erneut anwendet.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte.
Rechtsanwältin DR. Wiebke Bonnet Vogler
Hinweis/Haftungsausschluss:
Der Inhalt dieser Website dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar und kann ein Gespräch in unserer Kanzlei oder eine schriftliche Konsultation nicht ersetzen, die es uns ermöglichen, alle Aspekte der Fragestellung des Mandanten mit ihm zu analysieren und in Dialog zu treten.