Der Status eines kranken Arbeitnehmers in den Niederlanden unterscheidet sich stark von dem eines kranken Arbeitnehmers in Deutschland. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt für 24 Monate (zwei Jahre) zu zahlen. Darüber hinaus existiert in den Niederlanden kein ärztliches Attest.
Verpflichtung zur Lohnzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von zwei Jahren
Wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber ab dem ersten Tag des Krankenstands mindestens 70% des Gehalts des Arbeitnehmers – mit einer Obergrenze von etwa 3.000 Euro – für die ersten zwei Jahre der Krankheit zahlen. Es ist möglich – und durchaus üblich -, im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass im Krankheitsfall ein höheres Gehalt als diese 70 % gezahlt wird, z. B. 100% des Gehalts im Krankheitsfall, und dass der Arbeitnehmer im zweiten Jahr der Krankheit 70% seines Gehalts erhält. Es kommen aber auch regelmäßig andere Konstruktionen vor. Darüber hinaus kann ein Arbeitgeber auf der Grundlage eines Tarifvertrags verpflichtet sein, einen höheren Prozentsatz zu zahlen. Da diese Vorschrift für den Arbeitgeber ein sehr hohes finanzielles Risiko darstellt, schließen Arbeitgeber häufig eine Versicherung zur Deckung dieses Risikos ab.
In ihrer Gesetzesvorlage vom 10. Oktober 2017 hat die Regierung ihre Absicht bekundet, die Dauer der Lohnzahlungspflicht im Krankheitsfall für “kleine Arbeitgeber” (bis zu 25 Beschäftigte) von zwei Jahren auf ein Jahr zu reduzieren. Diese kleinen Arbeitgeber müssen jedoch einen Beitrag zur Deckung der Kosten für das zweite Krankheitsjahr zahlen. Mit dieser Änderung hofft die Regierung, kleine Arbeitgeber zu ermutigen, mehr (fest angestellte) Mitarbeiter einzustellen.
Kein ärztliches Attest in den Niederlanden
Für die Deutschen ist es oft schwer zu glauben, aber in den Niederlanden gibt es kein ärztliches Attest. Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren. Er ist jedoch nicht verpflichtet, einen Arzt zu konsultieren und ein ärztliches Attest vorzulegen. Allgemeinärzte weigern sich in der Regel, eine solche Bescheinigung auszustellen, selbst wenn der Arbeitnehmer sie beantragt.
In den Niederlanden haben die meisten Arbeitgeber einen Vertrag mit einem Betriebsarzt, dem „arboarts“. Der Arbeitgeber muss den Betriebsarzt bei einer Dauer der Arbeitsunfähigkeit von einer Woche hinzuziehen, der dann für den Arbeitgeber die ärztliche Betreuung übernimmt. Im Falle einer Langzeiterkrankung müssen die Verpflichtungen, die sich aus dem „Wet verbetering Poortwachter“ (Gesetz über die Wiedereingliederung von Langzeitkranken in den Arbeitsmarkt) ergeben, beachtet werden.
Sonstige Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers während einer Krankheit
Das „Wet verbetering poortwachter“ (Gesetz über die Wiedereingliederung von Langzeitkranken in den Arbeitsmarkt) sieht sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine Reihe von Verpflichtungen vor, die darauf abzielen, die krankheitsbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers so weit wie möglich zu verkürzen und so die Wiedereingliederung zu ermöglichen. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass er ausreichende Anstrengungen unternommen hat, um den Arbeitnehmer wieder einzustellen. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, das Gehalt für das dritte Jahr der Krankheit des Arbeitnehmers weiterzuzahlen.
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Rechtsanwältin DR. Wiebke Bonnet Vogler
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