/ Rechtsgebiete / Deutschen Abteilung
Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte arbeiten in unserer Niederlassung in Amsterdam. Sie sind als niederländische Advocaten und als deutsche Rechtsanwälte zugelassen und komplett zweisprachig. Wir beraten Sie in allen grenzüberschreitenden Angelegenheiten und können Ihre Interessen bei Bedarf sowohl vor den niederländischen Gerichten als auch vor deutschen Gerichten durchsetzen. Unsere Rechtsanwälte beraten in allen Rechtsgebieten, die für Ihre grenzüberschreitende Aktivitäten wichtig sind, wie z.B. M&A in den Niederlanden, niederländisches Handels- und Gesellschaftsrecht, niederländisches Arbeitsrecht, niederländisches Vertriebsrecht sowie niederländisches Transportrecht. Zudem arbeiten unsere Rechtsanwälte häufig mit den anderen juristischen Experten in unserer Kanzlei zusammen, etwa im niederländischen Immobilienrecht, im niederländischen IP/IT-Recht und im niederländischen Insolvenzrecht.
Wir verfügen über Fachwissen und Erfahrung u. a. in den folgenden Bereichen:
Unsere deutschen Anwälte in Amsterdam beraten Sie nicht nur zu den rechtlichen, sondern auch zu den kulturellen Unterschieden. Wir begleiten Sie bei Ihren Vertragsverhandlungen und weisen Sie bei der Vertragsgestaltung und Prozessführung auf die Unterschiede zum deutschen Recht hin.
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